Ratgeber

Ist meine Leuchtreklame genehmigungs-
pflichtig?

Faustregeln, Sonderfälle und welche Unterlagen das Bauamt üblicherweise sehen möchte


Leuchtschild Amplifon
Eine neue Leuchtreklame kann das Erscheinungsbild eines Geschäfts deutlich aufwerten und sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen auch bei Dunkelheit gut sichtbar bleibt → Leuchtreklame . Doch bevor die neue Werbung an der Fassade montiert wird, stellt sich eine wichtige Frage: Brauche ich dafür eine Genehmigung?

Eine pauschale Antwort gibt es leider nicht. Ob eine Leuchtreklame genehmigungspflichtig ist, hängt unter anderem von der Art der Werbung, ihrer Größe, dem Gebäude, dem Standort und den örtlichen Vorschriften ab.

Die wichtigste Faustregel

Grundsätzlich gilt: Werbeanlagen können baurechtlich genehmigungspflichtig sein.

Dazu zählen beispielsweise:


beleuchtete Einzelbuchstaben

Leuchtkästen

LED-Leuchtkästen

Fassadenwerbung

auskragende Werbeanlagen

größere Werbeschilder

Lichtwerbung mit wechselnden oder bewegten Effekten

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine Werbeanlage verfahrensfrei sein kann. Ob das tatsächlich der Fall ist, sollte immer anhand der konkreten Situation und der in Ihrem Bundesland geltenden Bauordnung geprüft werden.

Wichtig: Verfahrensfrei bedeutet nicht automatisch, dass alles erlaubt ist. Auch eine verfahrensfreie Werbeanlage muss beispielsweise örtliche Gestaltungsvorschriften, Abstandsregeln oder Vorgaben zum Denkmalschutz einhalten.

Wann wird es besonders kritisch?

Bei bestimmten Standorten lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt.

Denkmalschutz

Befindet sich das Gebäude in einem denkmalgeschützten Bereich oder handelt es sich selbst um ein geschütztes Gebäude, gelten häufig besondere Anforderungen. Größe, Farbe, Befestigung und Beleuchtung der Werbeanlage können dabei eine Rolle spielen.

Ortsbild und Gestaltungssatzungen

Viele Städte und Gemeinden haben eigene Gestaltungssatzungen oder spezielle Vorgaben für Werbeanlagen. Insbesondere in historischen Innenstädten können Beleuchtung, Größe oder Position der Werbung eingeschränkt sein.

Auskragende Werbeanlagen

Werbeschilder, die deutlich aus der Fassade herausragen, können zusätzliche Anforderungen erfüllen müssen, insbesondere wenn sie in den öffentlichen Raum hineinragen.

Starke oder bewegte Beleuchtung

Blinkende, wechselnde oder besonders intensive Beleuchtung kann problematisch sein, beispielsweise wenn dadurch Anwohnerinnen und Anwohner, Verkehrsteilnehmende oder das Ortsbild beeinträchtigt werden.

Nähe zu Straßen

Liegt die Werbeanlage direkt an einer Straße, können zusätzlich Anforderungen an die Verkehrssicherheit relevant sein. Eine Werbung darf beispielsweise nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen führen oder Verkehrsteilnehmende beeinträchtigen.

Welche Unterlagen kann das Bauamt verlangen?

Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom jeweiligen Verfahren und der konkreten Werbeanlage ab. Typischerweise können unter anderem folgende Informationen gefragt sein:


Ansicht der Fassade mit eingezeichneter Werbeanlage

Maße der Werbeanlage

Position und Höhe über dem Gelände

verwendete Materialien

Farben und Ausführung

Angaben zur Beleuchtung

Art der Befestigung

Fotomontage oder Visualisierung

Informationen zur Gebäudefassade

gegebenenfalls Angaben zur Statik bzw. Befestigung

bei beleuchteten Anlagen Angaben zur Art und Leistung der Beleuchtung
Bei bestehenden Gebäuden ist eine aussagekräftige Fotomontage besonders hilfreich. Damit lässt sich nachvollziehbar darstellen, wie die geplante Werbung später tatsächlich aussehen soll.

Was sollten Sie vor der Bestellung klären?

Bevor eine Leuchtreklame produziert wird, sollten Sie nicht nur die gewünschte Größe und Gestaltung festlegen. Prüfen Sie auch:

1
Wo befindet sich das Gebäude?
2 Gibt es eine Gestaltungssatzung?
3 Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?
4 Wie groß und wie hoch soll die Werbeanlage werden?
5 Wird sie beleuchtet?
6 Ragt sie aus der Fassade heraus?
7 Muss die Befestigung statisch berücksichtigt werden?
8 Welche Unterlagen verlangt die zuständige Behörde?

Gerade bei größeren Investitionen ist es ärgerlich, wenn die Werbeanlage bereits produziert wurde und anschließend festgestellt wird, dass Änderungen notwendig sind.

Unser Tipp

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre geplante Leuchtreklame genehmigungspflichtig ist, klären Sie die Situation vor der Produktion mit dem zuständigen Bauamt , oder lassen Sie uns das für Sie übernehmen → Baugenehmigung für Werbeanlagen .

Die Anforderungen können sich je nach Gemeinde und Standort unterscheiden. Eine kurze Anfrage mit einer Skizze oder Fotomontage kann bereits dabei helfen, die nächsten Schritte zu klären.

Wichtig: Dieser Ratgeber ersetzt keine baurechtliche Prüfung. Verbindliche Auskünfte kann nur die zuständige Behörde bzw. eine entsprechend qualifizierte Fachstelle geben.

Kurz zusammengefasst

Nicht jede Leuchtreklame ist automatisch genehmigungspflichtig. Aber auch eine möglicherweise verfahrensfreie Anlage muss zulässig sein.

Je größer, auffälliger, beleuchteter oder baulich aufwendiger die Werbeanlage ist, desto wichtiger ist es, die örtlichen Vorgaben frühzeitig zu prüfen.

Wie sieht es bei Ihnen aus? Machen Sie den Selbsttest.

Unsicher, ob Ihre Leuchtreklame genehmigungspflichtig ist?

Wir prüfen das für Sie, bundesweit.

Baugenehmigung anfragen
Nach oben scrollen