Baugenehmigung für Werbeanlagen: Wir übernehmen die Antragstellung für Sie

Genehmigungs­pflichtig? Wir kümmern uns darum.

Ob Unternehmen oder Kommune, wenn eine Werbeanlage genehmigungspflichtig ist, übernehmen wir die komplette Antragstellung für Sie. Bundesweit.


Planung der Antragsunterlagen am Schreibtisch

Viele Werbeanlagen, etwa Leuchtreklame, große Schilder, Fahnen oder Aufsteller, sind genehmigungspflichtig. Das Verfahren ist oft komplex und zeitaufwändig, gerade wenn mehrere Ämter oder Sonderregelungen wie Denkmalschutz im Spiel sind. Wir übernehmen das für Sie vollständig, von der ersten Prüfung bis zur erteilten Genehmigung. Dank unserer Erfahrung mit Bauämtern und Behörden in ganz Deutschland unterstützen wir Sie dabei regional genauso wie bundesweit.

Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Werbung?

Schild, Leuchtreklame, Fensterbeschriftung oder Banner: Werbung am Gebäude ist rechtlich eine Werbeanlage und kann eine Baugenehmigung brauchen. Finden Sie in einer Minute heraus, wie es bei Ihnen aussieht.

1In welchem Bundesland soll die Werbeanlage stehen?
2Was möchten Sie anbringen?

Auch Schrift und Folie am Fenster gelten rechtlich als Werbeanlage.

3Wofür wirbt die Anlage?
4Wie lange soll sie hängen?
5Wie groß ist die Ansichtsfläche?

Breite mal Höhe der beschrifteten Fläche. Bei Schrift zählt das Rechteck um die gesamte Beschriftung.

5bNur bei Pylon: Wie hoch ist die Anlage?
6Wo steht das Gebäude?
7Trifft eines davon zu?

Mehrfachauswahl möglich.

Ihre Werbeanlage braucht voraussichtlich eine Baugenehmigung.

Nach Ihren Angaben spricht einiges dafür, dass das Bauamt in Ihrem Bundesland einen Bauantrag für Ihre Werbeanlage sehen möchte. Ausschlaggebend ist vor allem:

    Das klingt nach Papierkram, muss es für Sie aber nicht sein. santoro-design übernimmt die Genehmigungsplanung für Werbeanlagen bundesweit: Wir prüfen Bebauungsplan und Gestaltungssatzung, erstellen Ansichten, Lageplan und Fotomontage, reichen den Bauantrag ein und bleiben mit dem Bauamt im Gespräch, bis die Genehmigung da ist. Ist eine Fachprüfung nötig, etwa für Statik oder Standsicherheitsnachweis, übernehmen wir auch diese Abstimmung im Genehmigungsverfahren.

    Hier kommt es auf die Details vor Ort an.

    Ihre Werbeanlage könnte verfahrensfrei sein.

      Das kann aber zusätzliche Vorgaben oder eine eigene Erlaubnis auslösen. Viele Gemeinden regeln über Gestaltungssatzung oder Werbeanlagensatzung genau, wie groß, wie hell und wo Werbung hängen darf, oft auch, wie viel einer Schaufensterscheibe beklebt werden darf.

      Klären Sie das, bevor Geld in Produktion und Montage fließt. Im Rahmen unserer Genehmigungsplanung prüfen wir Satzung, Bebauungsplan und Denkmalschutz für Sie. Oft finden wir eine Lösung, die Ihren Auftritt und die Vorgaben der Gemeinde zusammenbringt.

      Gute Nachricht: Ihre Werbeanlage ist voraussichtlich verfahrensfrei.

      Nach Ihren Angaben brauchen Sie wahrscheinlich keinen Bauantrag. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Auch ohne Genehmigung muss Ihre Anlage den Bebauungsplan, eine mögliche Gestaltungssatzung und die Vorgaben zu Sicherheit und Verkehr einhalten. Fehler fallen oft erst auf, wenn das Schild schon hängt.

      Damit es gar nicht so weit kommt, planen, gestalten und produzieren wir Ihre Werbeanlage so, dass sie zu den Regeln vor Ort passt. Und wenn es doch eine Satzung gibt, kennen wir den Weg.

      Ragt Ihre Werbeanlage in den öffentlichen Raum, braucht sie meist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde. Auch die beantragen wir für Sie.

      • Wir kennen die Abläufe und Ansprechpartner in den Bauämtern und wissen, worauf es dort ankommt.
      • Wir bringen beide Seiten zusammen: Aus Erfahrung finden wir bei Größe, Position oder Beleuchtung eine Lösung, mit der das Bauamt und Sie gleichermaßen zufrieden sind.
      • Wir kümmern uns komplett: Genehmigungsplanung, Bauantrag, Gestaltung und Produktion aus einer Hand, inklusive Abstimmung bei Fachprüfungen wie Statik oder Standsicherheitsnachweis.
      • Sie sparen Zeit: Kein Einlesen in Landesbauordnung und Satzungen, keine Telefonschleifen mit dem Amt.
      • Bundesweit: Wir planen Genehmigungen für Werbeanlagen in ganz Deutschland, auch für mehrere Standorte gleichzeitig.

      Wichtig: Dieser Selbsttest liefert eine grobe, unverbindliche Ersteinschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben. Er ist keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft. Maßgeblich sind die Landesbauordnung, örtliche Satzungen wie Gestaltungs- oder Werbeanlagensatzung, der Bebauungsplan, der Denkmalschutz und die Entscheidung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Eine verlässliche Aussage erhalten Sie im Rahmen unserer Genehmigungsplanung.

      • Sie werben für ein anderes Unternehmen. Die meisten Freistellungen gelten nur für Werbung am eigenen Betrieb.
      • Außerhalb von Ortschaften sind Werbeanlagen nur eingeschränkt zulässig.
      • An Autobahnen und Bundesstraßen gelten Bauverbots- und Zustimmungszonen.
      • Werbung auf dem Dach wird fast immer genau geprüft.
      • Freistehende Anlagen über 10 m Höhe sind nicht verfahrensfrei.
      • In Ihrem Bundesland ist Werbung bis 1 m² Ansichtsfläche verfahrensfrei. Ihre Anlage ist größer.
      • Am Baudenkmal braucht auch kleine Werbung meist eine Erlaubnis.
      • Gestaltungs- und Werbeanlagensatzungen regeln oft Größe, Farbe, Licht und Ort.
      • In Wohngebieten ist Werbung oft nur am eigenen Betrieb zulässig.
      • Leuchtende und bewegte Werbung ist häufig besonders geregelt.
      • Im Gewerbegebiet ist mehr erlaubt, wenn der Bebauungsplan passt. Das lohnt einen Blick.
      • Einige Angaben sind noch offen.

      Prüfung der Genehmigungspflicht im Einzelfall

      Prüfung der geltenden Gestaltungssatzung der jeweiligen Kommune und Planung Ihrer Werbeanlage entsprechend deren Vorgaben

      Erstellung der Antragsunterlagen (Pläne, Fotomontagen, Baubeschreibung)

      Kommunikation mit dem zuständigen Bauamt

      Begleitung bei Sonderfällen (Denkmalschutz, Sondernutzung öffentlicher Flächen)

      Laufende Statusverfolgung bis zur Genehmigung

      Für Unternehmen

      Sie planen eine neue Leuchtreklame oder ein großformatiges Firmenschild? Wir klären die Genehmigungspflicht und übernehmen die Antragstellung, parallel zur Planung Ihrer neuen Werbeanlage.

      Für Kommunen und öffentliche Hand

      Wir unterstützen bei der Einhaltung der örtlichen Werbeanlagensatzung, beraten zu zulässigen Werbeformen im öffentlichen Raum und setzen genehmigungskonforme Beschilderung für öffentliche Gebäude und Flächen um.

      Außenwerbung an einem UNESCO-Weltkulturerbe

      Manche Projekte einer Außenwerbung klingen auf dem Papier erst einmal nach einer echten Herkulesaufgabe. Hier hatten wir die Gestaltung und Planung einer Außenwerbung an einem Objekt, das nicht nur unter Denkmalschutz steht, sondern auch noch das Prädikat UNESCO-Weltkulturerbe trägt.

      Hier kollidieren schnell die Vorstellungen nach dem Wunsch einer extrem hohen Sichtbarkeit mit den strengen Vorgaben des Denkmalschutzes. Dass am Ende alle Seiten glücklich sind, ist in diesem Fall keine Selbstverständlichkeit, aber mit der richtigen Vorarbeit genau unser Anliegen.

      Von dem gewissen Feingefühl im Design über die proaktive, enge Abstimmung mit dem Denkmalschutz und allen Behörden bis hin zu einem zufriedenstellenden, sichtbaren Ergebnis für den Kunden entpuppte sich der Auftrag als echter Win-Win-Win-Moment. Dies zeigt einmal mehr: Wenn Design, Fingerspitzengefühl und die richtige Kommunikation zusammenspielen, lassen sich selbst bei den höchsten Denkmalschutz-Ligen erstklassige Ergebnisse realisieren.

      1

      Erstberatung & Prüfung der Genehmigungspflicht

      2

      Zusammenstellung der Unterlagen

      Pläne, Fotomontagen, Baubeschreibung

      3

      Antragstellung

      Beim zuständigen Bauamt bzw. der Kommune. Übliche Bearbeitungsdauer: rund 3 Monate

      4

      Begleitung bis zur Genehmigung

      Anschließend direkter Übergang zur Produktion → Werbeschilder → Leuchtreklame

      Keine Wartezeit für Ihre Außenwirkung

      Viele Kunden möchten nicht drei Monate auf ihre neue Werbeanlage warten. Deshalb sprechen wir bei Bedarf mit dem zuständigen Amt eine vorübergehende Interimslösung ab, zum Beispiel ein Banner mit Ihrem Firmennamen, das bis zur endgültigen Genehmigung die Funktion der eigentlichen Werbeanlage übernimmt.


      Zeitersparnis: eine Ansprechperson für Planung, Genehmigung und Produktion

      Bundesweite Erfahrung mit Bauämtern und Genehmigungsverfahren

      Wir kennen die örtliche Gestaltungssatzung und planen von Anfang an satzungskonform. Keine böse Überraschung im Genehmigungsverfahren

      Rechtssicherheit statt Unsicherheit über Genehmigungspflicht

      Keine Wartezeit für Ihre Außenwirkung dank abgestimmter Interimslösung

      Reibungsloser Übergang von der Genehmigung zur eigentlichen Umsetzung

      Häufige Fragen zur Baugenehmigung für Werbeanlagen

      Brauche ich eine Baugenehmigung für mein Werbeschild?

      Das hängt vor allem von Größe, Standort und Bundesland ab. In den meisten Bundesländern sind Werbeanlagen bis 1 m² Ansichtsfläche verfahrensfrei. Bayern erlaubt bis 1,5 m², Brandenburg bis 2,5 m², Berlin bis 2,5 m² am eigenen Betrieb. Denkmalschutz oder eine Gestaltungssatzung können aber auch bei kleinen Schildern Vorgaben machen.

      Ab wie viel m² ist eine Werbeanlage genehmigungspflichtig?

      In 14 von 16 Bundesländern liegt die Grenze bei 1 m² Ansichtsfläche. Gemessen wird die Fläche der Werbung, bei Schriftzügen das Rechteck um die gesamte Beschriftung.

      Welche Werbeanlagen sind genehmigungspflichtig?

      Als Faustregel gilt: Überschreitet die Gesamtfläche einer Werbeanlage einen Quadratmeter, ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich. Je nach Standort, Beleuchtung und örtlicher Satzung können aber auch kleinere Anlagen genehmigungspflichtig sein. Wir prüfen das im Einzelfall für Sie.

      Brauche ich eine Genehmigung für meine Schaufensterbeschriftung?

      Möglicherweise ja. Schrift und Folie am Fenster gelten rechtlich als Werbeanlage, nur Auslagen und Dekoration im Schaufenster nicht. Gibt eine Satzung einen maximalen Anteil beklebter Fläche vor, wird meist jede Scheibe einzeln betrachtet.

      Was ist eine Gestaltungssatzung und was hat sie mit meiner Werbeanlage zu tun?

      Viele Kommunen haben eigene Gestaltungssatzungen, die auch regeln, wie Werbeanlagen in bestimmten Bereichen (z. B. Innenstädten oder denkmalgeschützten Zonen) aussehen dürfen. Wir schauen uns die jeweils geltende Gestaltungssatzung der Kommune an und planen Ihre Werbeanlage von Anfang an so, dass sie diesen Vorgaben entspricht, statt hinterher nachzubessern.

      Was bedeutet verfahrensfrei?

      Verfahrensfrei heißt: kein Bauantrag nötig. Die Anlage muss aber trotzdem alle Vorschriften einhalten, also Bebauungsplan, Satzungen, Denkmalschutz und Verkehrssicherheit. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei.

      Gilt das auch für denkmalgeschützte Gebäude?

      Ja, wir haben bereits Außenwerbung an einem Objekt umgesetzt, das sowohl unter Denkmalschutz steht als auch UNESCO-Weltkulturerbe ist (siehe Referenz oben). Mit dem richtigen Feingefühl im Design und enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde lassen sich auch in solchen Fällen erstklassige Ergebnisse realisieren.

      Wie lange dauert eine Baugenehmigung für Werbeanlagen?

      Gewöhnlich rund 3 Monate. Falls Sie nicht so lange auf Ihre Außenwirkung verzichten möchten, sprechen wir mit dem Amt eine Interimslösung ab, zum Beispiel ein Banner mit Ihrem Firmennamen als Übergangslösung.

      Was kostet die Antragstellung?

      Das hängt vom Umfang Ihres Vorhabens ab. Sprechen Sie uns für eine individuelle Einschätzung einfach an.

      Übernimmt santoro-design den Bauantrag für mich?

      Ja. Wir übernehmen die Genehmigungsplanung für Werbeanlagen bundesweit, von Ansichten, Lageplan und Fotomontage über den Bauantrag bis zur Abstimmung mit dem Bauamt, auch wenn eine Fachprüfung wie Statik nötig ist.

      Übernehmt ihr das auch für Kommunen und öffentliche Auftraggeber?

      Ja, ausdrücklich. Wir unterstützen sowohl Unternehmen als auch Kommunen und öffentliche Auftraggeber bei der Genehmigung ihrer Werbeanlagen und Beschilderung.

      Ihre Werbeanlage ist genehmigungspflichtig?

      Fordern Sie jetzt eine Ersteinschätzung an. Wir übernehmen den Rest.

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